Sicherheiten

Festpreisgarantie
Von der Auftragsabwicklung bis zur Fertigstellung des Gebäudes gilt eine Festpreisgarantie. Die Einräumung einer Festpreisgarantie gewährleistet, dass das geplante Objekt zu eben diesem von vornherein fixierten Preis an Sie übergeben wird.

Bauzeitgarantie
Vom gemeinsam festgelegten Baubeginn an wird ein Fertigstellungs-zeitraum festgelegt. Innerhalb dieser Zeit muß die Bezugsfertigkeit gewährleistet sein. Andernfalls ist dem Bauherrn der entstandene Schaden zu ersetzen.

Gewährleistungsbürgschaft
Wenn der Bauunternehmer in Konkurs geht, sind bei Baufehlern die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn nutzlos. Dieses Risiko sichert die Gewährleistungsbürgschaft einer Bank oder Versicherung ab. Deshalb übergibt der Bauunternehmer eine entsprechende Bankbürgschaft.

Zahlungsplan
Der Zahlungsplan ist auf das Bauvorhaben bezogen und nur abhängig vom Baufortschritt. Nach Fertigstellung der entsprechenden Bauetappen werden Teilrechnungen gestellt. Das bedeutet, die Zahlungen erfolgen erst nach erbrachter Leistung. Damit trägt der Bauherr keinerlei Risiko für den Baufortschritt.

Rohbau Feuerversicherung
Die Rohbau Feuerversicherung bietet Schutz gegen Brandschäden für das noch nicht fertig gestellte Gebäude und zwar von Baubeginn bis Bezugsfertigkeit. Mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes wird die Rohbau Feuerversicherung in eine Gebäudeversicherung gewandelt. Diese beiden Versicherung sollte der Bauherr im Rahmen seiner Wohngebäudeversicherung selbst abschließen.

Bauherren Haftpflichtversicherung
Verletzen sich z. B. spielende Kinder wegen unzureichender Absicherung der Baustelle, wird der Bauherr hierfür verantwortlich gemacht. Auch das Warnschild "Vorsicht Baustelle - Betreten verboten" befreit den Bauherrn nicht von der Verantwortung. Der Bauherr haftet neben der bauausführenden Firma und dem Architekten stets für die Sicherheit der Baustelle. Die Bauherren Haftpflichtversicherung ist der spezielle Versicherungsschutz während der Bauausführung für alle direkt damit verbundenen Gefahren. Sie ersetzt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Kosten ab. Diese Versicherung sollte der Bauherr ebenfalls selbst abschließen.